BMH-Vorstand mit Erklärung zur aktuellen Debatte um den WAV Panke/Finow

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20120814 Erklärung des Barnimer MittelstandsHauses  (PDF)

Erklärung des Barnimer MittelstandsHauses vom 14. August 2012
zu Änderungsvorschlägen im WAVPanke/Finow _____________________________________________________________
Wie wir der Presse entnehmen konnten, planen Stadtverordnete der Stadt Bernau bei Berlin einschneidende Veränderungen im WAV Panke/Finow.

In der auf der Internetseite der Stadt zu findenden Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung dargelegt, dass mit dem Austritt aus dem WAV „eine Absenkung der Gebühren für Trink- und Abwasser um ca. 10% zu erwarten“ sei. Sicher sind für die Bernauer Bürger, die Wähler der Stadtverordneten, 10 % eine reizvolle Zahl. Oft lehrt jedoch die Erfahrung: Plus/minus 10 % sind heute so schnell hingerechnet, werden kaum begründet und sind dann zuweilen schnell wieder vergessen.

Die bisher zugänglichen Veröffentlichungen lassen nicht ersehen, mit welcher Sicherheit die in Erwägung genommenen Aufwandsminderungen auch tatsächlich eintreten werden. Zudem ist nicht erkennbar, welche finanziellen Auswirkungen die vorgesehenen Veränderungen für den Haushalt der Stadt sowie für deren Stadtwerke mit sich bringen würden.

Auch zu den Auswirkungen auf die restlichen Verbandsmitglieder wird nichts geschrieben. Existiert hier nicht auch ein gewisses Solidarprinzip? Anfang der 90-iger Jahre wurde der alte Wasser- und Abwasserbetrieb zerschlagen. Jede Gemeinde sollte damals ihre eigene Lösung finden. Sind denn die zum Teil wenig sachlichen und sehr persönlichen Diskussionen und Kämpfe mit Zepernick, Schwanebeck, Schönow und anderen schon vergessen? Dafür wurde so manches Geld der Bürger der Region verbrannt.

Das Barnimer MittelstandsHaus geht im Interesse der Bürger und der gewerblichen Wirtschaft der Region davon aus, dass grundsätzliche Entscheidungen wie die jetzt vorgesehene einer gründlichen und sachlichen Betrachtung unter Einschluss aller notwendigen wirtschaftlichen Daten bedarf.

Schnellschüsse sind grundsätzlich nicht sinnvoll. Ein sofortiger Beschluss ist auch nicht erforderlich, da eine eventuelle Austrittserklärung ohnehin erst zum 30.06.2013 notwendig wäre. Bis zu diesem Termin wäre auch genügend Gelegenheit, die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit allseits gründlich zu prüfen.

An einer Debatte dazu würde sich das Barnimer MittelstandsHauses gern beteiligen. Wenn das Austrittsbegehren eine verbindliche und langfristige Aufwandssenkung für die gewerblichen und privaten Verbraucher, für die Wasser- und Abwasserwirtschaft der Stadt Bernau bei Berlin und der betroffenen Region zur Folge hat, kann es auch noch im nächsten Jahr, bis dem 30.06.2013, beschlossen werden.

 

 

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Jürgen Poppitz

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